Einkommensteuer (KW 50-2016)

Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse

Das BMF hat zum Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten Stellung genommen.

BMF v. 06.12.2016

Hinweis:

Der BFH hat mit Urteil v. 01.06.2016,  X R 17/15 entschieden, dass Bonuszahlungen, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten für die von ihnen getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstatten, den Sonderausgabenabzug nicht mindern.

Die vom BFH in seiner Entscheidung X R 17/15 vertretenen Grundsätze zur steuerlichen Behandlung von Bonusleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 65a SGB V) finden auf noch offene Fälle Anwendung, soweit bei ihnen eine wie im Streitfall vorliegende Form der Kostenerstattung vom Versicherten selbst getragenen Kosten für Gesundheits-maßnahmen vorliegt. Leistungen aufgrund anderer Bonusprogramme sind hingegen entspre-chend der bisherigen Verwaltungsauffassung weiterhin als Beitragsrückerstattungen zu qualifizieren.

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