Bilanzsteuerrecht (KW 51-2016)

Maßgebendes Alter bei Versorgungszusagen

Das BMF hat zum maßgebenden Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen Stellung genommen.

BMF v. 09.12.2016

Hinweis:

Der BFH hat mit Urteil v. 11.09.2013, I R 72/12 entschieden, dass ein Mindestpensionsalter für die Pensionszusage gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht vorausgesetzt wird (entgegen R 6a Abs. 8 EStR).

Im BMF-Schreiben v. 09.12.2016 wird geregelt, dass die Urteilsgrundsätze über den entschiedenen Einzelfall hinaus in allen noch offen vergleichbaren Fällen anzuwenden sind.

Weiterhin hat das BAG mit Urteilen v. 15.05.2012, 3 AZR 11/10 und v. 13.01.2015, 3 AZR 897/12 entschieden, dass Gesamtversorgungssysteme, wonach die Bezugnahme auf die Vollendung des 65. Lebensjahres in einer vor dem Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes entstandenen Versorgungsordnung, dahingehend auszulegen sind, dass damit auf die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung Bezug genommen wird.

Nach Ansicht des BMF bleibt auch bei Gesamtversorgungssystemen i. S. d. BAG-Rechtsprechung das bislang schriftlich fixierte Pensionseintrittsalter maßgeblich. Soll aufgrund der BAG-Rechtsprechung das bislang schriftlich fixierte Pensionseintrittsalter geändert werden, ist diese Anpassung nach den allgemeinen Grundsätzen einer schriftlichen Änderung der betroffenen Zusagen zu dokumentieren. Es ist bilanzsteuerrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die betreffenden Versorgungszusagen spätestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres angepasst werden, das nach dem 09.12.2016 beginnt.

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