Sonstiges

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Das BMF hat zur Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb Stellung genommen.

BMF v. 03.11.2016

Hinweis:

Mit dem BMF-Schreiben v. 03.11.2016 hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung gem. § 35 EStG aktualisiert. Die Anpassung erfolgte aufgrund neuer BFH-Rechtsprechung.

Insbesondere folgende Neuregelungen sind im Vergleich zum bisherigen Anwendungsschreiben von Bedeutung:
  • Gewerbesteuermessbeträge werden nicht mehr vom Anrechnungsvolumen ausgenommen, wenn sich lediglich in Folge von gewerbsteuerlichen Hinzurechnungen ein Gewerbesteuermessbetrag ergibt.
  • Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart sind miteinander zu saldieren (horizontaler Verlustausgleich).
  • Bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel kann die Steuerermäßigung nur von Personen beansprucht werden, die am Ende des Erhebungszeitraums noch Mitunternehmer sind (BFH-Urteil v 14.01.2016, IV R 5/14).

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